39 Wochenstd/ 5,5 Tage nach tarifvertraglichen Regelungen TVÖD (P/L)
privater ambulanter Pflegedienst mit Dienstplan 2-Schichtsystem, Rufbereitschaft über 12 Stunden für 1 Woche, gerade Umstellung auf 4 Wochen, stetige Unterplanung, Mindesturlaub von 24 Tage, kein Ausgleichszeitraum, keine MAV, kein Betriebsrat,
Realität:
angebliche Minusstunden 89
Plusstunden 49
Arbeite 7 Tage und 5 Tage dann 2 Tage frei, andere haben regelmäßige 3 Tage Wochenende
keine Kennzeichnung Ersatzruhetage, ich immer montags nie freitags
Kurzfristige Dienstplanänderung aufgrund von Tourenplanung, Dienste werden einfach rausgenommen, soll zu Hause bleiben oder haben weniger Schichten bzw. Arbeitsstunden
Sollstunden können nachvollziehbar nicht erreicht werden.
Was kann ich tun um nicht der Arsch zu sein dennoch aber mein Recht einzufordern, dass da einiges nicht richtig läuft?
"Doppeldienste" mehrmals die Woche, mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass diese Dienste nicht zulässig sind noch dazu möchte in meinem Arbeitsvertrag stehen
Urlaub 1 Woche 5,5 Tage sind 39 Stunden.
14 Tage Urlaub gleich 11 Tage Urlaub
manche Kollegen brauchen nur 10 da sie ihr freies Wochenende dazwischen haben ist das richtig
Pflegezulage 120,- steht allen zu in der Pflege? Bekomme nur 40,- Schichtzulage? Chef sagt im ambulanten Bereich bekommen wir die 120,- Euro nicht.
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Du mailst an die Mitarbeitervertretung, in Kopie an die Betriebsleitung-»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Schutzbestimmungen.
Leider werden in meinem Schichtplan dennoch wichtige Schutzbestimmungen übersehen. Artikle 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtscharta, konkretisiert in Artikel 5 der EU-Arbeitszeitrichtlinie, gestehen mir eine wöchentliche (Siebentageszeitraum) Ruhezeit zu. Mein Anspruch auf Wochenfrei wird durch das deutsche Arbeitszeitgesetz oder die AVR nicht aufgehoben. Dennoch teilt mich der Schichtplan zu Arbeitszeit an allen sieben Tagen einer Woche ein. Das beeinträchtigt und beschwert mich.
Nachtarbeit belastet besonders. Deshalb ist nach den arbeitsmedizinischen Erkenntnissen die Belastung höchstens durch vier Nächte in Folge zu massieren. Mein Schichtplan massiert durch drei zusätzliche Tagschichten. Eine aktualisierte Bewertung dieser Belastungen an meinem Arbeitsplatz (§ 5 ArbSchG) fehlt. Es fehlen daher auch die notwendigen Maßnahmen zu meinem Schutz vor Überlastung. Das beeinträchtigt und beschwert mich.
Möglicherweise geht Ihr davon aus, dass der Euch durch die Arbeitsgeberin vorgelegte Plan mit seinen besonderen Belastungen meinen individuellen Wünschen folgt. Der Plan weist Euch meine tatsächlichen Wünsche jedoch gar nicht aus. Mit ist unklar, wie die MAV das billige Ermessen bei der Schichtverteilung überwacht und ihre eigene Beurteilung trifft. Soll ich - statt die Arbeitgeberin - Euch zu jedem Plan gesondert dessen schutzgesetzlichen Verstöße und Zumutungen offenlegen?
Bitte teilt mir zeitnah mit, wie Ihr Abhilfe erreicht habt.
Mit freundlichen Grüßen .....«
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