Um „Mehrarbeit” ranken sich allerhand Legenden. Viele haben einen wahren Kern. Um den freizulegen, prüfen wir in jedem Fall 3 Fragen nacheinander ab -
Im BAT oder BAT-KF fehlt die notwendige Definition von Mehrarbeit. Die AVR DW EKD tarnen sie als Plusstunden. Anders die Leittarife des öffentlichen Dienstes, TVöD und TV-L , und ihre Nachfolger.
| Definition | Verpflichtung | Vergütung | |
|---|---|---|---|
| TVöD, TV-L | §7 (6) | §6 (5) | §8 (2) |
| TV AWO nrw | §13 (5) | §12 (7) | §14 (3) |
| TV AWO Saarlland | §13 (5) | §12 (7) | §14 (3) |
| DRK ReformTV | §13 (5) | §12 (7) | §14 (6) |
| §9c (1) | §9c (2) | §§9c / 9b | |
| AVR-K Niedersachsen | nein | §10 | §22 (6) |
| AVR DW Bayern | §21 | §21 | §§21 /20 |
| AVR Caritas | Anl.6 | nein | nein |
| BAT-KF | nein | §6 (4) | nein |
| KTD (Hamburg, SH) | §6 (5), | nein | §10 - §6 (4) |
| BAT | nein | nein | nein |
In jedem anderen Zusammenhang wird Mehrarbeit neu und jeweils eigen definiert.
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 ½ Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.
(2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 über die Arbeitszeit des § 8 hinaus Mehrarbeit geleistet, so ist sie durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen.
§ 124 Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Laut BAG-Entscheidung (vom 3.12.2002 — 9 AZR 462/01 —) meint Mehrarbeit hier die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Zeit. Damit wird Arbeit über acht Stunden hinaus zur Mehrabeit. Denn das BAG blickte auf das ...
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. […]
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Der Europäische Gerichtshof hält es nicht für eine Diskriminierung, wenn Teilzeitkräfte
erst dann einen Überstundenzuschlag erhalten, wenn sie die Grenzen einer vergleichbaren Vollzeitkraft
überschreiten. Die BAG-Entscheidungen folgen ihm da. Immerhin sind die Teilzeitbeschäftigten
besonders geschützt. Bei Vollzeitkräften genügt im Arbeitsvertrag ein allgemeiner Verweis auf eine
Verpflichtungsklausel im Tarif (
EuGH am 08.02.2001, C-350/99).
Doch Teilzeitkräfte sind nur zu Mehrarbeit / Überstunden / Plusstunden / Überarbeit
verpflichtet, wenn dies
Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten (Leitsatz)
Nach den Regelungen im BAT kann der öffentliche Arbeitgeber von dem
teilzeitbeschäftigten Angestellten die Leistung von Arbeitsstunden über die individuell
vereinbarte Arbeitszeit hinaus lediglich aufgrund einer vorherigen
einvernehmlichen Vereinbarung oder nach Ausspruch einer entsprechenden
wirksamen Änderungskündigung verlangen.
(LAG Hamm, Urteil vom 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92)
Mehr:
Länger arbeiten im Outback (Mehr- und Überstunden) (in: Arbeitsrecht und Kirche 4/2010)
Link und Lesezeichen:
www.mehrarbeit.schichtplanfibel.de