„Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein. Da die Planung des Familienlebens und der Freizeit für Schichtarbeiter ohnehin erschwert ist, sollten einmal aufgestellte Pläne für die Beschäftigten verlässlich und überschaubar sein und möglichst wenig und vor allem nicht kurzfristig von Arbeitgeber-Seite aus geändert werden.”
H. Grzech-Sukalo, K. Hänecke, Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit (S. 16) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Dortmund/Berlin/Dresden 2008