(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. [...]
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Helgas Arbeit und Krankheit werden sauber dokumentiert. Da kommt nichts durcheinander. Darum muss sie auch nichts „nacharbeiten”.
| Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Helga Hust | +7,7h | Plan | S | x | x | x | F | F | N | 33,1h | 2,3h |
| 38,5h 7,7h, 10h |
Ist | k | k | k | k | ||||||
Krank ist wie gearbeitet.
Leider gilt dies auch für unseren
Freizeitausgleich im Krankheitsfall.
Ausnahme:
In NRW gilt in der verfassten ev. Kirche und ihrer Diakonie eine abstruse Sonderregel:
(1) […] Für Fehltage (Urlaub, unverschuldete Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsbefreiung nach § 28 oder anderen entsprechenden Regelungen) wird die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der/des Mitarbeitenden angerechnet.
Es liegt jetzt bei den Vorgesetzten, die „durchschnittliche tägliche Arbeitszeit” zu ermitteln und
im Zweifelsfall nachzuweisen. Die Formel dafür:
Stunden im Kalenderjahr vor Freistellung und Arbeitsbefreiung
: Zahl der individuellen Arbeitstage im Kalenderjahr
= durchschnittliche tägliche Arbeitszeit
Überall dort, wo Schichten unterschiedlich lang sind, führt dies zu Minus- und Plusstunden.
Diese können aber erst ermittelt werden, wenn mit Ablauf des Kalenderjahres
(Ausgleichszeitraum) alle Schichten verplant sind. Denn erst dann steht die Zahl der individuellen Arbeitstage fest.
Link und Lesezeichen:
www.krank.schichtplanfibel.de