Seit 1980 sorgen die Umstellungen von der Normalzeit (Winterzeit) auf die Sommerzeit und umgekehrt für Verwirrung. Denn „künstlich” wird in der mitteleuropäischen Zeitzone (MEZ)
| Jahr | März (kürzer) | Oktober (länger) |
|---|---|---|
| 2008 | 30.03. | 26.10. |
| 2009 | 29.03. | 25.10. |
| 2010 | 28.03. | 31.10. |
| 2011 | 27.03. | 30.10. |
| 2012 | 25.03. | 28.10. |
| 2013 | 31.03. | 27.10. |
| 2014 | 30.03. | 26.10. |
Am letzten März-Sonntag verkürzt sich die Nachtschicht. Es verkürzt sich jedoch weder die anschließende Mindest-Ruhezeit noch verkürzt sich der Werktag.
Tägliche Ruhezeit: Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.
ArbZG § 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Also darf vor Ablauf des 24-stündigen Werktages keine neue Arbeit aufgenommen werden. Die würde sonst die Ruhezeit verletzen, selbst wenn deren Mindestdauer bereits erreicht wäre. Genau dies passiert aber am letzten März-Sonntag in vielen Schichtfolgen.
Darum schauen kluge Arbeitgeber besser nicht so genau hin. Bei ihrem Wegschauen fällt auch die „Minusstunde”
unter den Tisch samt einer möglichen Kürzung der Nacht- und Sonntagszuschläge.